Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der REBA Medienhaus UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich Social Media, Werbung, Foto- und Videoproduktion, Schulungen, Studiovermietung sowie damit zusammenhängende Medienerzeugnisse. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Termine für Veröffentlichungen, Produktionen und Lieferungen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben und Zugänge bereit.
Bei Social-Media- und Werbeleistungen richtet sich der Erfolg nicht allein nach Reichweite oder Conversion; der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Durchführung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich garantiert.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Laufende Betreuungsverträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Projekte und Produktionen können nach Meilensteinen oder mit Anzahlung abgerechnet werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Medienbudgets für Werbeplattformen werden, sofern vereinbart, separat ausgewiesen und vom Auftraggeber direkt an die Plattform oder als durchlaufender Posten abgerechnet.
§ 5 Nutzungsrechte
Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Werken (Texte, Bilder, Videos, Layouts) gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, soweit im Vertrag nicht anders geregelt. Der Auftragnehmer darf anonymisierte Arbeiten als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder freigibt, ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 8 Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hildesheim, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.